Aktuelles

Asiatische Hornisse in Baden-Baden und Umgebung

Nach Sichtung von Einzelexemplaren der asiatischen Hornisse entlang der Rheinschiene seit 2014 und mehreren Nestern seit 2017 in Karlsruhe, scheint diese in der Region angekommen zu sein. Seit 2018 wurden auch in Baden-Baden und Umgebung immer wieder Nester gesichtet. Auffallend viele Imker melden derzeit die Sichtung einer größeren Anzahl asiatischer Hornissen an Ihren Bienenständen. 

Für Imker ist dies relevant, da die aus Asien stammende Hornissenart für unsere Honigbienen als Bedrohung gilt. Sie hat die Bienen auf ihrem Speiseplan, bis zu 40 Stück pro Tag verspeist eine Hornisse, und dringt bei schwachen Völkern auch in die Beuten ein.

Das Insekt ist fast schwarz gefärbt mit gelben Beinen und ist etwas kleiner als die europäische Hornisse. Sie lebt in großen Nestern mit bis zu fast einem Meter Durchmesser in Laubbäumen, gerne an Waldrändern mit einem Gewässer in der Nähe. Die Nester treten oft erst zum Vorschein, wenn im Herbst die Blätter fallen. Genauere Informationen gibt es auf einem Merkblatt des Staatlich Tierärztlichen Untersuchungsamtes Aulendorf (STUA) oder auf dem Informationsblatt zur Art-Identifizierung des Inventaire National du Patrimoine Naturel (INPN).

Meldepflicht Asiatische Hornisse

Bitte richtet, wenn Ihr in der Natur unterwegs seid, immer wieder den Blick nach oben in die Baumkronen. Dort werden im Winter durch das abfallende Laub die Nester der asiatischen Hornisse sichtbar. Wenn Ihr eines der kugelförmigen Nester mit bis zu einem Meter Durchmesser entdeckt, bitte sofort melden.

Es besteht Meldepflicht bei der unteren Naturschutzbehörde (Landratsamt) der Landkreise (RA) / kreisfreien Städte (BAD). Weiter sollen bei Sichtung derartiger Hornissen oder ihrer Nester die Fachberatung in den Regierungspräsidien und die Bienengesundheitsdienste informiert werden. Kontaktdaten gibt es auf dem Merkblatt der STUA Aulendorf.

Die Verbreitung von invasiven Arten, die als Bedrohung für heimische Arten gelten, sollte verhindert werden. Also Augen auf.

Aktuelles Tierarzneimittelgesetz

Im europaweiten Tierarzneimittelgesetz (TAMG) seit 28.01.2022 ist geregelt, welche Arzneimittel und welche Verfahren für Bienen zugelassen sind. Angewendet werden dürfen ausschließlich die in Deutschland zugelassenen Behandlungsmittel und Verfahren. 

Laut dem TAMG müssen seit 28.01.2022 alle Tierarzneimittel in das Bestandsbuch eingetragen werden. Davor waren Behandlungsmittel, die nicht durch einen Tierarzt angeordnet wurden, z.B. Ameisensäure, befreit. Für jeden Bienenstand muss ein eigenes Bestandsbuch geführt werden, die Dokumentation ist für fünf Jahre aufzubewahren. 

Zu beachten ist auch, dass nach dem TAMG die Tierarzneimittel in Übereinstimmung mit den Zulassungsbedingungen angewendet werden müssen. Die vereinfachte Standardzulassung für einzelne Varroazide wurde damit aufgehoben. Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 29.01.2027, die es ermöglicht, die Lücke durch Einzelzulassungen zu schließen. Dies ist in Einzelfällen bereits erfolgt.

Bzgl. Ameisensäure 60% sieht eine bereits erteilte Zulassung die Behandlung mit einem Langzeitverdunster vor. Auch eine Applikation über das Schwammtuch ist möglich, jedoch nicht grundsätzlich genehmigt. Genauere Informationen gibt es hier.   

Nicht zulässig sind nach wie vor technische Säuren. Für die Behandlung zugelassene Säuren sind immer mit dem Zusatz „ad us. vet.“ gekennzeichnet. 

Bestandsbuch

Jede/r Imker/in, ob die Imkerei als Hobby oder Beruf betrieben wird, ob mit vielen oder wenigen Völkern, ist verpflichtet, ein Bestandsbuch über die zum Einsatz gekommenen Behandlungsmittel zur Varroabekämpfung zu führen. Dies wird über Stichproben durch das Veterianäramt kontrolliert. Es ist selbstverständlich, dass hier nur die in Deutschland zugelassenen Mittel verwendet werden. Angegeben werden muss Standort der Bienen, Datum der Anwendung, angewendetes Arzneimittel, behandelnde Person, Belegnummer, Menge des verabreichten Arzneimittels und Wartezeit in Tagen. Eine Stockkarte kann das Bestandsbuch nicht ersetzen.

Über den Link auf die Seite des Landesverbands der Badischen Imker gibt es den für das Bestandsbuch vorgesehenen Vordruck. Diese Formulare müssen verwendet werden, eine andere Form wird von der kontrollierenden Stelle nicht akzeptiert. Eine Auflistung der in das Bestandsbuch einzutragenden Behandlungsmittel gibt es hier.

Varroa-Behandlung und Völkerverluste

In allen Staaten der Europäischen Union und in der Schweiz besteht eine gesetzliche Pflicht zur Varroa-Behandlung, die in Deutschland in der Bienenseuchenverordnung geregelt ist. Dafür stehen eine Vielzahl von Behandlungsmitteln zur Verfügung.

Deswegen treibt die meisten wohl auch immer wieder die Frage um, ob unser Behandlungskonzept noch auf dem aktuellen Stand ist. Genügt es den neuesten Erkenntnissen? Sollte es angepasst werden und wenn ja, wie kann eine solche Anpassung aussehen. Bei den unterschiedlichen Möglichkeiten muss jeder seinen Weg finden. Hilfreich hierfür könnte ein Artikel aus der Schweizerischen Bienen-Zeitung (Ausgabe 07/2018) sein. Bereits zum elften Mal werden Daten über Völkerverluste im Winter erhoben und der Zusammenhang mit den unterschiedlichen Behandlungsmethoden gegen die Varroa-Milbe betrachtet. Es handelt sich zwar um eine Datenerhebung aus der Schweiz, aber aufgrund der geografischen Nähe dürften auch für uns interessante Informationen dabei sein.

Meldepflicht Amerikanische Faulbrut

Faulbrut ist meldepflichtig, bereits der Verdacht muss beim zuständigen Veterinäramt angezeigt werden. Die Krankheitssymtome sind leicht zu erkennen. Bekannt ist sicher jedem der fadenziehende Schleim, der durch die Streichholzprobe zu erkennen ist. Andere Anzeichen sind ein stark lückenhaftes Brutbild, löchrige feuchte Zelldeckel, Schorf durch eingetrockneten Schleim und ein fauliger Geruch. Weitere Hinweise und auch einzuleitende Maßnahmen sind auf dem Merkblatt der STUA Aulendorf zu finden.

Weidenblüte für Insekten

Den Insekten in unseren Gärten geht es besser, wenn wir uns öfter mal ausruhen und nicht zu Säge und Heckenschere greifen. Vor allem die zeitig im Frühjahr blühenden Weiden sind für die Erstversorgung nach der Winterruhe wichtige Pollen- und Nektarspender. Wenn sie blühen… das ist laut einer Pressemitteilung des DIB leider oft durch radikale Rückschnitte nicht der Fall.

Kostengünstiges Verfahren zur Voruntersuchung von Bienenwachs

Ab April 2018 wird am Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf (LIB) ein routinemäßiges Verfahren zur Untersuchung von Bienenwachs mittels Infrarotspektroskopie angeboten. Dies ist ein schnelles und kostengünstiges Verfahren zur Voruntersuchung, bei Verdacht einer Verfälschung wird eine zusätzliche Überprüfung durch ein Standardverfahren empfohlen.

Black-Queen-Cell-Virus (BQCV)

Dem vermehrten Völkersterben bei den Bienen unserer Region wurde nun durch eine Untersuchung nachgegangen, mit dem Befund, dass es sich um das Black-Queen-Cell-Virus (BQCV) oder Schwarzes Königinnenzellvirus handeln könnte. Informationen dazu gibt es auf Seite 12 in der Präsentation von Dr. Marina Meixner (Bieneninstitut Kirchhain), vorgestellt auf den Züchtertagung des DIB 2020.