Honigprämierung des LV Badischer Imker
Im Rahmen des Badischen Imkertags am 18./19.03.2023 führt der Landesverband eine Honigprämierung durch. Wer möchte mitmachen? Hier geht es zu den Informationen und Teilnahmebedingungen.
Neues Tierarzneimittelgesetz
Laut dem neuen europaweiten Tierarzneimittelgesetz (TAMG) müssen seit 28.01.2022 alle Tierarzneimittel in das Bestandsbuch eingetragen werden. Davor waren Behandlungsmittel, die nicht durch einen Tierarzt angeordnet wurden, z.B. Ameisensäure, befreit. Für jeden Bienenstand muss ein eigenes Bestandsbuch geführt werden, die Dokumentation ist für fünf Jahre aufzubewahren.
Zu beachten ist auch, dass nach dem TAMG die Tierarzneimittel in Übereinstimmung mit den Zulassungsbedingungen angewendet werden müssen. Das Einbringen von Ameisensäure mit dem Schwammtuch ist dort nicht beschrieben und damit verboten.
Black-Queen-Cell-Virus (BQCV)
Dem vermehrten Völkersterben bei den Bienen unserer Region wurde nun durch eine Untersuchung nachgegangen, mit dem Befund, dass es sich um das Black-Queen-Cell-Virus (BQCV) oder Schwarzes Königinnenzellvirus handeln könnte. Informationen dazu gibt es auf Seite 12 in der Präsentation von Dr. Marina Meixner (Bieneninstitut Kirchhain), vorgestellt auf den Züchtertagung des DIB 2020.
Weidenblüte für Insekten
Den Insekten in unseren Gärten geht es besser, wenn wir uns öfter mal ausruhen und nicht zu Säge und Heckenschere greifen. Vor allem die zeitig im Frühjahr blühenden Weiden sind für die Erstversorgung nach der Winterruhe wichtige Pollen- und Nektarspender. Wenn sie blühen… das ist laut einer Pressemitteilung des DIB leider oft durch radikale Rückschnitte nicht der Fall.
„Bienare“ des Landesverbandes
Die derzeitige allgemeine Situation sollte uns nicht davon abhalten, uns weiterzubilden. Der Landesverband Badischer Imker bietet dazu „Bienare“ an. Auch die normalerweise in Präsenz stattfindenden Anfängerkurse können online gebucht werden.
Wieder Sichtungen der Asiatische Hornisse in Baden-Baden
Nach Sichtung von Einzelexemplaren der asiatischen Hornisse entlang der Rheinschiene seit 2014 und mehreren Nestern seit 2017 in Karlsruhe, scheint diese in der Region angekommen zu sein. Seit 2018 wurden auch in Baden-Baden und Umgebung immer wieder Nester gesichtet. Auffallend viele Imker melden in diesem Jahr die Sichtung einer größeren Anzahl asiatischer Hornissen an Ihren Bienenständen.
Für Imker ist dies relevant, da die aus Asien stammende Hornissenart für unsere Honigbienen als Bedrohung gilt. Sie hat die Bienen auf ihrem Speiseplan, bis zu 40 Stück pro Tag verspeist eine Hornisse, und dringt bei schwachen Völkern auch in die Beuten ein.
Das Insekt ist fast schwarz gefärbt mit gelben Beinen und ist etwas kleiner als die europäische Hornisse. Sie lebt in großen Nestern mit bis zu fast einem Meter Durchmesser in Laubbäumen, gerne an Waldrändern mit einem Gewässer in der Nähe. Die Nester treten oft erst zum Vorschein, wenn im Herbst die Blätter fallen. Genauere Informationen gibt es auf einem Merkblatt des Staatlich Tierärztlichen Untersuchungsamtes Aulendorf (STUA) oder auf dem Informationsblatt zur Art-Identifizierung des Inventaire National du Patrimoine Naturel (INPN).
Meldepflicht Asiatische Hornisse
Bitte richtet, wenn Ihr in der Natur unterwegs seid, immer wieder den Blick nach oben in die Baumkronen. Dort werden im Winter durch das abfallende Laub die Nester der asiatischen Hornisse sichtbar. Wenn Ihr eines der kugelförmigen Nester mit bis zu einem Meter Durchmesser entdeckt, bitte sofort melden.
Es besteht Meldepflicht bei der unteren Naturschutzbehörde (Landratsamt) der Landkreise (RA) / kreisfreien Städte (BAD). Weiter sollen bei Sichtung derartiger Hornissen oder ihrer Nester die Fachberatung in den Regierungspräsidien und die Bienengesundheitsdienste informiert werden. Kontaktdaten gibt es auf dem Merkblatt der STUA Aulendorf.
Die Verbreitung von invasiven Arten, die als Bedrohung für heimische Arten gelten, sollte verhindert werden. Also Augen auf.
Digitale Monatsversammlung
Inzwischen ist unsere digitale Monatsversammlung schon Routine. Wir haben es geschafft, trotz der aktuellen Lage, uns seit Mai 2020 im normalen Turnus zu treffen… oft digital, aber auch, als die allgemeine Lage sich im Sommer entspannt hatte, unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln, in Präsenz.
Die digitale Variante ist nach wie vor kein vollständiger Ersatz für die realen Treffen, aber trotzdem ist es schön, einmal im Monat andere Mitglieder zu „treffen“ und sich über Bienen und die Imkerei auszutauschen.
Wenn Ihr noch nicht teilgenommen habt, traut Euch. Wer Unterstützung benötigt, bitte bei s.mierendorff@kreisimkerverein-baden-baden.de melden.
Ehrungen Mitglieder 2020
Dem Vorstand des Kreisimkervereins Baden-Baden e.V. ist es eine große Freude, einige Mitglieder für Ihre langjährige Mitgliedschaft im Verein und ihren Beitrag für die Gemeinschaft zu ehren. So erhalten Andreas Wunsch und Björn Teberath die Ehrennadel in Bronze für jeweils 10-jährige Mitgliedschaft im Landesverband. Egon Köppel bringt es sogar auf 40 Jahre und erhält somit die Ehrennadel in Gold. Ganz besonders freut sich der Verein über das Jubiläum des 1. Vorstandes Günther Kolb. Mit sehr viel Geduld, Engagement, mit Herz und mit Verstand leitet er seit 10 Jahren den Verein und wir wünschen ihm noch viele schöne Jahre. Die Urkunden und Anstecknadeln werden vom 1. Vorstand auch in diesen Zeiten persönlich überreicht, natürlich mit Maske und gebührendem Abstand.
Meldepflicht Amerikanische Faulbrut
Faulbrut ist meldepflichtig, bereits der Verdacht muss beim zuständigen Veterinäramt angezeigt werden. Die Krankheitssymtome sind leicht zu erkennen. Bekannt ist sicher jedem der fadenziehende Schleim, der durch die Streichholzprobe zu erkennen ist. Andere Anzeichen sind ein stark lückenhaftes Brutbild, löchrige feuchte Zelldeckel, Schorf durch eingetrockneten Schleim und ein fauliger Geruch. Weitere Hinweise und auch einzuleitende Maßnahmen sind auf dem Merkblatt der STUA Aulendorf zu finden.
Bestandsbuch
Jede/r Imker/in, ob die Imkerei als Hobby oder Beruf betrieben wird, ob mit vielen oder wenigen Völkern, ist verpflichtet, ein Bestandsbuch über die zum Einsatz gekommenen Behandlungsmittel zur Varroabekämpfung zu führen. Dies wird über Stichproben durch das Veterianäramt kontrolliert. Es ist selbstverständlich, dass hier nur die in Deutschland zugelassenen Mittel verwendet werden.
Über den Link auf die Seite des Landesverbands der Badischen Imker gibt es den für das Bestandsbuch vorgesehenen Vordruck. Diese Formulare müssen verwendet werden, eine andere Form wird von der kontrollierenden Stelle nicht akzeptiert. Eine Auflistung der in das Bestandsbuch einzutragenden Behandlungsmittel gibt es hier.
Varroa-Behandlung – rechtliche Grundlagen
In allen Staaten der Europäischen Union und in der Schweiz besteht eine gesetzliche Pflicht zur Varroa-Behandlung, die in Deutschland in der Bienenseuchenverordnung geregelt ist. Dafür stehen eine Vielzahl von Behandlungsmitteln zur Verfügung,
Im Arzneimittelgesetz §56 bis §61 (AMG, Inhalte Tierarzneimittel) ist geregelt, welche Arzneimittel und welche Verfahren für Bienen zugelassen sind. Angewendet werden dürfen ausschließlich die in Deutschland zugelassenen Behandlungsmittel, eine Auflistung und weitere Informationen dazu gibt es hier. Nicht zulässig sind das eigenständige Anmischen von Oxalsäurelösungen und das Verdampfen von Oxalsäuredihydrat sowie technische Ameisensäure. Für die Behandlung zugelassene Ameisensäure 60% ist immer mit dem Zusatz „ad us. vet.“ gekennzeichnet. Bei einem Therapienotstand (AMG §56a Abs. 2), der von einem Tierarzt festgestellt wurde, kann durch ihn Ameisensäure 85% verschrieben werden. Sonst ist nur Ameisensäure 60% zulässig.
In Deutschland werden Arzneimittel unterschieden in frei verkäufliche, apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige. Für alle apotheken- und verschreibungspflichtigen Behandlungsmittel besteht Dokumentationspflicht, die durch die Arzneimittelnachweis-Verordnung geregelt ist. Dokumentiert wird in einem Bestandsbuch, das bei Verlangen dem Amtsveterinär vorzulegen ist. Angegeben werden muss Standort der Bienen, Datum der Anwendung, angewendetes Arzneimittel, behandelnde Person, Belegnummer, Menge des verabreichten Arzneimittels und Wartezeit in Tagen. Eine Stockkarte kann das Bestandsbuch nicht ersetzen.
Wie hier nachzulesen ist, wurde Oxalsäuredihydratlösung bis zu 5,7% inzwischen aus der Apothekenpflicht entlassen. Dadurch besteht keine Pflicht auf Eintrag in das Bestandsbuch mehr, es wird jedoch empfohlen, dies weiterhin zu tun.
Varroa-Behandlung und Völkerverluste im Winter
Die Varroa-Milbe ist ein ständiger Begleiter in der Imkerei und die meisten von uns treibt wohl auch immer wieder die Frage um, ob unser Behandlungskonzept noch auf dem aktuellen Stand ist. Genügt es den neuesten Erkenntnissen? Sollte es angepasst werden und wenn ja, wie kann eine solche Anpassung aussehen. Bei den unterschiedlichen Möglichkeiten muss jeder seinen Weg finden. Hilfreich hierfür könnte ein Artikel aus der Schweizerischen Bienen-Zeitung (Ausgabe 07/2018) sein. Bereits zum elften Mal werden Daten über Völkerverluste im Winter erhoben und der Zusammenhang mit den unterschiedlichen Behandlungsmethoden gegen die Varroa-Milbe betrachtet. Es handelt sich zwar um eine Datenerhebung aus der Schweiz, aber aufgrund der geografischen Nähe dürften auch für uns interessante Informationen dabei sein.
Kostengünstiges Verfahren zur Voruntersuchung von Bienenwachs
Ab April 2018 wird am Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf (LIB) ein routinemäßiges Verfahren zur Untersuchung von Bienenwachs mittels Infrarotspektroskopie angeboten. Dies ist ein schnelles und kostengünstiges Verfahren zur Voruntersuchung, bei Verdacht einer Verfälschung wird eine zusätzliche Überprüfung durch ein Standardverfahren empfohlen.